Der Grundgedanke von Pfand ist, etwas Wertvolles zu hinterlegen und es später zurückzubekommen.
Pfandsysteme eignen sich für die Rückführung von Gebrauchsgütern, da der Kunde sein Pfand meistens zurück haben will. Pfandsysteme basieren auf dem Wert des „verpfändeten“ Gebrauchsgutes. Für den Hersteller z.B. von Bierflaschen ist die Produktion neuer Flaschen teurer als die Reinigung und wiederholte Nutzung seiner Flaschen.
Bei Plastikflaschen haben Gesetzgeber Pfandsysteme eingeführt, um die Verbraucher zu „überzeugen“, die Plastikflaschen zurückzubringen. Auch die Hersteller würden ohne ein Rückgabe-System auskommen, da die Produktion von neuem Plastik günstiger als Recyceln ist.
Nicht recycltes Plastik wird jedoch überwiegend in Müllverbrennungsanlagen verbrannt. Recycling hat daher eine deutlich bessere CO2-Bilanz.
Pfandsysteme im internationalen Vergleich
Geschichte des Pfandsystems in Deutschland
Seit Januar 2003 gibt es in Deutschland eine sogenannte Pfandpflicht für Einwegverpackungen. Sie wurde vom damaligen Umweltminister Jürgen Trittin eingeführt. Die Regelung wird detailliert in der Verpackungsverordnung beschrieben.
Bereits vor der Verabschiedung der Pfandpflicht war das Pfandsystem diskutiert worden. Erstmals wurde die Verpackungsverordnung schon 1991 unter dem Namen „ Quoten – Regelung“ Thema. Die Verordnung wurde in diesem Jahr auf den Weg gebracht, weil der Marktanteil des Mehrwegpfands auf 71% sank. Bis zur endgültigen bundesweiten Einführung im Jahr 2003 erfolgten erste Änderungen (1998), wie zum Beispiel die Einführung für Pfand für Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure. Seit dem Jahr 2000 wurde intensiv versucht die Pfandpflicht einzuführen, doch der Widerstand von Handel, Wirtschaft und Dosengegnern konnte dies zunächst verhindern. Zwei Jahre später (2002) einigte man sich letztlich geeinigt, so dass die Pfandpflicht im folgenden Jahr eingeführt werden konnte. Die Verpackungsverordnung wurde zunächst vom Bundeskabinett akzeptiert und dann vom Bundesrat geprüft. Dabei schaltete sich die EU Kommission ein, die ein Prüfverfahren gegen das deutsche Pfandsystem einlegt hat. Deutschland wurde vorgeworfen, mit der neuen Regelung ausländische Unternehmen zu benachteiligen. Im Jahr 2005 wurde, durch die Initiative des deutschen Handels und der Getränkeindustrie, die Deutsche Pfandsystem GmbH (dpg) gegründet. Diese sorgt, dank ihres dpg Standards, für ein geordnetes, einheitliches Identifizierungsverfahren und einen automatisierten Rückgabeprozess für das Einwegpfandsystem. Im Mai 2005 wurde ein einheitliches Pfand für Einwegflaschen und Dosen eingeführt. Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/chronikdosenpfand100.html
Seit dem 01.05.2006 Pfandpflichtige Einwegverpackungen sind Wasser, Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure und ohne Kohlensäure, Biere und Biermischgetränke und allgemeine alkoholische Mischgetränke). Ausnahmen sind Mehrweg-Verpackungen, sehr kleine (weniger als 0,1 Liter) oder sehr große (mehr als 3,0 Liter) und ökologisch vorteilhafte Verpackungen wie Getränkekartonverpackungen. Quelle: dpg-pfandsystem.de
Seit Mai 2006 gilt in Deutschland eine Rücknahmepflicht für Einzelhändler oder andere Endvertreiber. Diese Verordnung verpflichtet zur Rücknahme der PET-Flaschen, unabhängig davon, ob der Kunde die Flasche im eigenen Laden gekauft hat. Ausnahmen für Rücknahmeverpflichtungen gelten für Ladenbesitzer mit weniger als 200 Quadratmeter Grundfläche. Diese müssen lediglich ihre eigenen Einwegverpackungen zurücknehmen. Weitere Ausnahmen gegen Rücknahmepflicht gibt es für Mehrweggetränkeverpackungen und Getränkekästen. Ein Verbraucher hat zudem kein Anrecht auf sein Pfand, wenn das Pfandkennzeichen nicht mehr einlesbar ist (Beschädigungen oder Verlust Etikett) oder wenn die Flasche aus dem Ausland kommt (kein DPG Logo). Quelle: dpg-pfandsystem.de
Momentan hat das deutsche Pfandsystem folgende Pfandarten: Für alle Einwegflaschen beziehungsweise Einwegdosen gibt es ein Pfand von 25 Cent. Mehrwegflaschen aus Glas oder PET haben in der Regel ein Pfand von 15 Cent. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Mineralwasser, Saft oder Softgetränke handelt. Auf die Mehrweg-Bierflasche mit Bügelverschluss gibt es ebenfalls ein Pfand von 15 Cent. Sollte die Mehrweg-Bierflasche aus Glas sein, gilt ein Pfand von 8 Cent pro Flasche. Manche ein Liter Weinflaschen werden zudem mit einem Pfand von zwei-drei Cent versehen. Quelle: mehrweg.org
Das System ist auch 15 Jahre nach Einführung noch nicht abgeschlossen. Geht es nach der Partei die Grünen, soll eine Vereinfachung des Pfandsystems kommen. Demnach sollen die Händler zukünftig dazu gezwungen werden, auch Mehrwegflaschen zurückzunehmen und sämtliche PET-Flaschen ausnahmslos mit Pfand zu versehen.
Norwegens Pfandsystem
Das Pfandsystem für Mehrwegverpackungen in Norwegen hat ihren Ursprung bereits im Jahr 1902. Die Idee der Integration von Spendenaktionen bei Rückgabe des Pfandes stammt aus Norwegen. Das System wird heute, nachdem es von der norwegischen Umweltbehörde genehmigt wurde, von der im Jahre 1999 gegründeten Norsk Risirk AS betrieben. Dieses Unternehmen hat unter anderem ein Exklusivrecht auf die Verwaltung der Pfandsystems der Einwegverpackungen. Damit die Kosten für die Bearbeitung der leeren Einweg- und Mehrwegflaschen finanziell unterstützt werden, zahlt das Unternehmen allen Läden und Supermärkten im Land eine Gebühr.
Da die Hersteller und Importeure bei einer Zusammenarbeit mit der Norsk Risirk AS Rabatte bei den Umweltabgaben bekommen, entschließen sich viele Hersteller und Importeure zu einer Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Norsk Risirk AS finanziert sich durch Anmeldegebühren, Gebühren pro Verpackungsstückzahl und durch Rückführungs- und Logistikgebühren. Quelle: de.andersen.dk
Das derzeitige Pfandsystem in Norwegen hat lediglich zwei Varianten. Wenn die Flasche beziehungsweise Dose nicht größer als 0,5 Liter ist, wird ein Pfand on 1,00 NOK eingesetzt. Sobald die Flasche beziehungsweise Dose größer ist, gibt es ein Pfand von 2,50 NOK. Quelle: visitskandinavien.de
Dänemarks Pfandsystem
In Dänemark gibt es schon seit mehreren Jahrzenten ein Pfandsystem, das bis 2000 allerdings nur für Mehrwegverpackungen galt. Im 20. Jahrhundert wehrte sich die dänische Regierung stark gegen Einwegverpackungen und Aluminiumdosen. Da dies allerdings gegen das EU-Recht verstieß, wurden ab 2000 auch Einwegverpackungen eingesetzt und seit 2002 sind Aluminiumdosen erlaubt. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch das Pfandsystem für Einwegverpackungen eingeführt. Das dänische Umweltministerium gründete dafür die Dansk Retursystem A/S. Dieses Unternehmen kümmert sich bis heute um das Pfandsystem in Dänemark.
Zunächst wehrten sich vor allem kleine Importeure wegen der hohen Kosten gegen das Unternehmen. Das Unternehmen Dansk Retursystem A/S finanziert sich durch Anmeldegebühren, Logistikgebühren und Rückführungsgebühren. Das Pfandsystem in Dänemark ist momentan nach der Größe des Fassungsvolumens geordnet. Dosen, Glas- und Plastikflaschen bis 1 Liter Fassungsvolumen haben ein Pfand von 1 DKK. Sollten die Produkte mehr als 3 Liter Fassungsvolumen beinhalten können, wird ein Pfand von 3 DKK fällig. Für Plastikflaschen mit 0,5 Liter gilt ein Pfandwert von 1,5 DKK. Quellen: de.anker.andersen.dk
Das Pfandsystem in den USA
In den USA gibt es zurzeit keine bundesweite Regelung hinsichtlich der Pfandsysteme. Momentan haben elf Staaten, wie zum Beispiel Oregon, Kalifornien, Michigan und New York die eine Einwegpfand – Regelung eingeführt. Das erste Gesetz wurde im Jahre 1971 in Oregon verabschiedet. Das System läuft in Amerika unter dem Namen Container deposit legislation. Quelle: Tripadvisor
In den meisten Bundesstaaten (z.B. New York) gibt es, unabhängig von Flasche oder Dose, ein Pfand von 0,05 US$. In Kalifornien wird zwischen Flasche und Dose unterschieden. Für Flaschen gilt ein Pfand von 0,05 US$, während für Dosen ein Pfand von 0,10 US$ angesetzt wird. Quellen: Wiwo.de, sueddeutsche.de
In Schweden
Das Pfandsystem in Schweden besteht bereits seit den 1980er Jahren. Das System begann mit Pfand für Dosen. Später kam das Pfand für Glas- und Einwegflaschen hinzu. Derzeit gilt in Schweden, dass 0,6 SEK Pfand auf kleine Glasflaschen bis 0,33 Liter kommen. Bei Glasflaschen mit 0,5 Liter Inhalt gibt es 0,90 SEK Pfand. Bei Getränkedosen oder Plastikflaschen bis 1 Liter Inhalt sind 1, 00 SEK angesetzt. Sollte der Inhalt grösser als ein Liter sein, gilt ein Pfand in Höhe von 2,00 SEK. Quelle: visitskandinavien.de
In Australien
In Australien gibt es in den Regionen Südaustralien, Nordterritorium und Queensland ein bestehendes Pfandsystem. Das Pfandsystem wurde zudem 2017 in Neusüdwales eingeführt. Das Pfand, in Höhe von 0,10 AUD, wird auf Flaschen und Dosen erhoben, die eine Füllmenge zwischen 150 Millimeter und 3 Liter besitzen. Quellen: gotoaustralia.de
Pfandsystem FAQ
Was ist ein Pfand?
Ein Pfand ist laut Wörterbuch ein Geldbetrag, der für das Leergut berechnet und anschließend erstattet wird. Bei Pfandflaschen zahlt der Käufer beispielsweise 25 Cent mehr pro Flasche. Das Geld kriegt der Käufer zurück, sobald der Käufer die Flasche wieder im Laden abgibt. Zumeist gibt man die Pfandflaschen in einem Getränkemarkt oder an einem Pfandautomaten zurück.
Warum gibt es ein Pfand?
Das Pfandsystem für Flaschen wurde eingeführt um Müll zu vermeiden und damit die Umwelt zu entlasten. Die leeren Flaschen sollen nicht einfach in den Müll oder in die Natur geschmissen werden. Die Flaschen sollen zurück in die Geschäfte gebracht werden, damit Sie gereinigt oder recycelt werden können.
Wem gehört die Pfandflasche?
Laut dem Bundesgerichtshof gehören die Flaschen oder Verpackungen dem Hersteller, obwohl der Käufer in Form des Pfandes einen Betrag für die Flasche beim Händler bezahlt hat.
Wann dürfen Supermärkte die Pfandannahme verweigern?
Die Einzelhändler stehen in der Pflicht, das Pfand für die Art von Flaschen zurückzunehmen, welche der spezifische Einzelhändler selbst vertreibt. Sollte der Einzelhändler beispielsweise PET-Flaschen vertreiben, muss er jegliche Art von PET-Flaschen zurücknehmen, unabhängig von ihrem Inhalt. Schwieriger gestaltet sich die Regelung bei Mehrwegflaschen aufgrund der unterschiedlichen Flaschenformen der jeweiligen Anbieter. Damit ist der Einzelhändler nur zur Rücknahme der Mehrwegflaschen verpflichtet, dessen Marke angeboten wird. Die Regelungen dafür stehen in der Pfandverordnung.
Warum gibt es Plastikflaschen ohne Pfand ?
Flaschen, die kleiner sind als 0,1 Liter oder größer als 3 Liter, sind pfandfrei. Dies ist laut dem Bundesumweltministerium auf die unpassende Größe der Flaschen und fehlende Alternativen zurückzuführen.
Wie soll das Pfandrecht gesichert werden?
Es gibt zwei Arten des Pfandrechts. Das Fahrnispfandrecht gilt für bewegliche Sachen und Rechte. Die gesetzliche Regelung dafür befindet sich in §§1204 fortführende im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Grundpfandrecht gilt für Hypothek (§1113 BGB), Rentenschuld (§1199 BGB) und Grundschuld (§1192 Abs. 1a BGB). Quelle: https://www.bpb.de/
Warum gibt es kein Pfand auf Weinflaschen, Flaschen für Säfte, Spirituosenflaschen, Flaschen für Getränke mit über 50 Prozent Milchanteil?
Das Bundesumweltministerium begründet es damit, dass das Verhältnis zwischen ökologischen Nutzen und dem Aufwand der Einrichtung eines Pfandsystems unangemessen ist. Sinnvoll wäre dies erst ab einem bestimmten Marktvolumen der Getränke.
Wie viel Pfandgeld bekomme ich jeweils ? (Mehrweg, Einweg, Glas)
Momentan hat das deutsche Pfandsystem folgende Pfandarten: Für alle Einwegflaschen bzw. Einwegdosen gibt es ein Pfand von 25 Cent. Mehrwegflaschen aus Glas, Mehrweg-Bierflaschen mit Bügelverschluss und PET Flaschen haben in der Regel ein Pfand von 15 Cent. Sollte die Mehrweg-Bierflasche aus Glas sein, gilt ein Pfand von 8 Cent. Manche 1-Liter-Weinflaschen werden zudem mit einem Pfand von zwei oder drei Cent versehen.
Die Nutzung von Pfand in weiteren Bereichen
Pfandhäuser
Pfandhäuser sind ein Bereich des gewerblichen Pfandkreditwesens. Hierbei kommt es zu einer Kreditvergabe gegen Wertgegenstände wie Schmuck oder Handys. Dieses Konzept der Pfandleihe ist bereits im 8. Jahrhundert vor Christus durchgeführt worden. Das Pfand wird dem Gläubiger gegeben, damit es als Bürgschaft für die ausstehende Forderung dienen kann.
„Einigkeit und Recht und Freiheit sind des Glückes Unterpfand“
Im Kontext dieser Passage der deutschen Nationalhymne kann ein Pfand kann als Garantie oder als sicheres Zeichen angesehen werden.
Getränkeverpackungen mit Einwegpfand
Getränkeverpackungen sind für Deposy ein wichtiges Thema. Mit unserem System lässt sich Mehrweg auch für Getränkeverpackungen realisieren. Wir möchten den Weg von Einweggetränkeverpackungen hin zu einer Kreislaufwirtschaft technisch begleiten und erleichtern. Selbst die beiden Logistiksystem Mehrweg und Einweg-mit-Pfand stehen miteinander in Konflikt. Einweggetränkeverpackungen können mit einer Vorsortierung im Einzelhandel mit dem Deposy System relativ kostengünstig zurück in den Kreislauf gebracht werden. Sprechen Sie uns an.
Autoren
Dieser Artikel wurde von Loris Puhlmann und Oliver Hanstein geschrieben. Loris hat bei uns im Rahmen seines Studiums ein Praktikum absolviert.